Gerichtsverfahren
Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht gelingt
Bedarf es zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtlicher Hilfe, nehmen wir Ihre Interessen sowohl vor den Zivil- und Handelskammern (ordentliche Gerichtsbarkeit) als auch vor den Schiedsgerichten wahr.
Landwirte, Kaufleute und Handelsunternehmen können in ihren Verträgen vereinbaren, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein einzuberufendes Schiedsgericht entschieden werden. Da dem Anspruchsteller zumeist das Recht zusteht, seine Forderung auch vor dem Zivilgericht geltend zu machen, beraten wie Sie, bei welchem Gericht Klage erhoben werden soll. Vorteile eines Schiedsverfahrens sind u. a. die gegenüber den ordentlichen Gerichten wesentlich verkürzte Verfahrensdauer, die besondere Fachkompetenz des Schiedsgerichts sowie das Recht der Benennung eines von zwei beisitzenden Richters.
Rechtsanwalt Küchler tritt schwerpunktmäßig vor den Schiedsgerichten des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover auf.